§ 2
Vermögensvermehrungen, die durch die Vorgänge im Sinne des § 1 entstehen, sind abgabenrechtlich wie Sanierungsgewinne zu behandeln.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Vermögensvermehrungen, die durch die Vorgänge im Sinne des § 1 entstehen, sind abgabenrechtlich wie Sanierungsgewinne zu behandeln.
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