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§ 1 Sanierung - Hafen Linz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.6.1975

§ 1

Die nachstehenden Forderungen des Bundes gegen die Stadtbetriebe Linz-Gesellschaft mbH, und zwar

  

Schilling

1.

Forderungen aus der Gewährung von Bundesbeiträgen zur Förderung des wasserbautechnischen Ausbaues des Hafens nach § 5 Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz im Betrage von

18,138.242,93

 

zuzüglich

 

2.

eines Zinsenpauschales im Betrag von

2,509.260,36

 

Zusammen

20,647.503,29

gelten rückwirkend mit 31. Dezember 1973 als erloschen.

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