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§ 2 IQS-WB-Aufwandersatzverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.11.2020

Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Beirates

§ 2.

Den übrigen Mitgliedern des Beirates gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an einer Sitzung des Beirates ein Sitzungsgeld von jeweils 305 €.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2020

Gesetzesnummer

20011319

Dokumentnummer

NOR40227184

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