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§ 2 Chemieverfahrenstechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2018

Berufsprofil

§ 2.

 Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

  1. 1. Vorbereiten (zB Reinigen, Pflegen) der betriebsspezifischen Apparate, Maschinen und Produktionsanlagen nach Freigabe der Apparate, Maschinen und Produktionsanlagen gemäß den Sicherheitsvorschriften durch befugte Personen,
  2. 2. Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Apparate, Maschinen und Produktionsanlagen,
  3. 3. Bedienen der betriebsspezifischen Fördereinrichtungen, der Apparate zur Stoffaufbereitung und mechanischen, physikalisch-chemischen und thermischen Trennung sowie zur Entstaubung und Gasreinigung,
  4. 4. Bedienen und Überwachen (auch durch Kontrollgänge) der Arbeitsabläufe der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
  5. 5. Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess sowie frühzeitiges Erkennen von Störungen,
  6. 6. Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen, Apparaten und Produktionsanlagen,
  7. 7. Bedienen des betriebsspezifischen Prozessleitsystems zur Regelung und Überwachung des Produktionsprozesses sowie zum Sicherstellen der Produktqualität,
  8. 8. Protokollieren von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen sowie Überprüfen auf Vollständigkeit und Richtigkeit,
  9. 9. Probenehmen (inklusive Probenvorbereitung und Probenaufbereitung) und Probenlagern sowie Durchführen grundlegender labormäßiger Methoden zur Bestimmung von Masse, Dichte, pH-Wert, Viskosität, Leitfähigkeit, Gehaltsgrößen usw.,
  10. 10. Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Hygienevorschriften, Normen und Umweltstandards.

Schlagworte

Anfahren, Montagearbeit

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2020

Gesetzesnummer

20010254

Dokumentnummer

NOR40204688

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