§ 13
Die Bestandsstatistik hat zu umfassen:
- 1. die Bau- und Betriebslängen nach Art und Einrichtung;
- 2. die Fahrzeugbestände nach ihrer Art;
- 3. den Personalstand nach Beschäftigungsverhältnis.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 13
Die Bestandsstatistik hat zu umfassen:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)