Mit dem KindNamRÄG 2013 (in Kraft seit 1. 2. 2013) und dem ErbRÄG 2015 (in Kraft seit 1. 1. 2017) wurden die kindschaftsrechtlichen und die erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB nicht nur inhaltlich reformiert, sondern auch systematisch neu gestaltet und in weiten Teilen umnummeriert. Die folgenden Tabellen bieten für beide Rechtsbereiche einen paragraphenorientierten Überblick über die Übereinstimmungen der alten und der neuen Rechtslage, der die Orientierung im neuen Recht sowie die Zuordnung von Judikatur und Lit erleichtern soll.