Das Kindschaftsrecht ist in der 4. Auflage des Praxiskommentars sowohl in der alten Fassung (siehe Band 1) als auch in der seit dem KindNamRÄG 2013 geltenden Fassung (siehe Band 1a) kommentiert.
Das Kindschaftsrecht ist in der 4. Auflage des Praxiskommentars sowohl in der alten Fassung (siehe Band 1) als auch in der seit dem KindNamRÄG 2013 geltenden Fassung (siehe Band 1a) kommentiert.