2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG)
Mit dem 2. ErwSchG soll das Sachwalterschaftsrecht ab 1. 7. 2018 grundlegend reformiert werden. Nach einer längeren Begutachtungsphase65 wurde am 17. 1. 2017 im Ministerrat eine Regierungsvorlage für dieses Gesetzesvorhaben verabschiedet.66 Aus redaktionellen Gründen (der Beschluss erfolgte kurz nach Redaktionsschluss) wird der Inhalt des Gesetzesvorschlags in einem Anhang behandelt (S 355).
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