Der § 77c und somit das grenzüberschreitende Entscheidungsverfahren europäischer Aufsichtsbehörden über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung von Kreditinstitutsgruppen („KI-Gruppen“) wurde mit 1.1.2011 in das BWG eingefügt. Mit der Übernahme der Bankenaufsichtsfunktionen durch die
Europäischen Zentralbank („EZB“) am 4. November 2014 wurde dieses Entscheidungsverfahren zu einem zentralen Instrument der europäischen Bankenaufsicht innerhalb des Single Supervisory Mechanism („SSM“) Raumes aufgewertet.