Das EAG präsentiert sich als umfassende Rechtsgrundlage für ein runderneuertes Fördersystem, ausgestattet mit einer Reihe zusätzlicher Instrumente und Maßnahmen zur Beförderung der Energiewende. Die ersten Schritte der Umsetzung sind absolviert, die Abwicklungsstelle ist neu betraut, wesentliche VO wurden erlassen und die ersten Fördervergaben sind erfolgreich verlaufen.
