Der integrierte Netzinfrastrukturplan (NIP) zielt darauf ab, die Entwicklung der leitungsgebundenen Infrastruktur in Einklang mit den Zielsetzungen des EAG zu bringen, namentlich einer (national bilanziell) hundertprozentigen Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen ab dem Jahr 2030, der Dekarbonisierung des Energiesystems insgesamt und der dafür nötigen Flexibilisierung. Das neue Planungsinstrument soll die bisher separaten Pläne im Strom- und Gasbereich <i>Ennser</i> in <i>Ennser</i> (Hrsg), EAG - Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (2022) 5. Weitere Neuerungen: Netzinfrastukturplan und Herkunftsnachweise, Seite 5 Seite 5
unter ein (neues) Dach bringen und neben einer Bestandsaufnahme auch eine Abschätzung künftiger Entwicklungen der Energieinfrastruktur umfassen. Wesentlicher Bestandteil ist zudem die Identifikation von Eignungszonen für Erzeugungs-, Speicher- und Konversionsanlagen. Damit soll eine zentrale Herausforderung im Umbau des Energiesystems adressiert werden, nämlich die Verfügbarkeit von Flächen und Regionen. Der NIP ist bis zur Jahresmitte 2023 erstmals zu erstellen, einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen und alle fünf Jahre zu aktualisieren.