vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 ElAbgG

111. LfgNovember 2025

(1) Abgabenschuldner ist

im Falle des § 1 Abs. 1 Z 1 der Lieferer der elektrischen Energie,im Falle des § 1 Abs. 1 Z 2 derjenige, der die elektrische Energie verbraucht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte