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VIII. Vereine (Beiser)

Beiser1. AuflAugust 2022

VIII. Vereine

A. ImmoESt

Verein

79
Vereine sind nicht von der ImmoESt und ImmoESt-SVZ nach §§ 30b und 30c EStG ausgenommen.

Gemeinnützige Vereine iSd § 5 Z 6 KStG und §§ 34–47 BAO sind nach § 1 Abs 3 Z 3 KStG beschränkt steuerpflichtig.

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