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VII. Privatstiftungen (Beiser)

Beiser1. AuflAugust 2022

VII. Privatstiftungen

A. Die Pflicht zur Rechnungslegung

Privatstiftung

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Privatstiftungen sind nach § 18 PSG und §§ 189 ff UGB zur Rechnungslegung verpflichtet und haben einen unternehmensrechtlichen Jahresabschluss (eine Bilanz nach § 224 UGB; eine Gewinn- und Verlustrechnung nach § 231 UGB und einen Lagebericht nach § 243 UGB) zu erstellen.

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