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IV. Die Bemessung und Erklärung der Immobilienertragsteuer durch Notare und Anwälte (Beiser)

Beiser1. AuflAugust 2022

IV. Die Bemessung und Erklärung der Immobilienertragsteuer durch Notare und Anwälte8989Siehe dazu Beiser, Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012, SWK-Spezial/Jänner 2013, Rz 72 ff.

A. Notare und Anwälte

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Notare und Anwälte werden vom Gesetz zur Berechnung, Erklärung und Einhebung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) verpflichtet. §§ 30b und 30c EStG knüpfen dabei an die §§ 10 und 11 GrEStG an:

1. Erklärung und Selbstberechnung der GrESt

Erklärung und Selbstberechnung

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