V. Baurechte in der Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften und zur Rechnungslegung nach § 189 UGB verpflichteten Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Betrieben gewerblicher Art
A. Eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB in Kombination mit einem umfassenden Gewerbebetrieb
Körperschaftsteuer