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III. Baurechte in der Immobilienertragsteuer natürlicher Personen (Beiser)

Beiser1. AuflAugust 2022

III. Baurechte in der Immobilienertragsteuer natürlicher Personen

A. Baurechte und Baurechtswohnungseigentum sind grundstücksgleiche Rechte und somit als Grundstücke iSd ImmoESt zu qualifizieren
1. Nur Baurechte und Baurechtswohnungseigentum sind grundstücksgleiche Rechte

Immobilienertragsteuer

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