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Baurechtsgesetz, Prader/Sporer/Dobler
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III. Baurechte in der Immobilienertragsteuer natürlicher Personen (Beiser)
Beiser
1. Aufl
August 2022
III. Baurechte in der Immobilienertragsteuer natürlicher Personen
A. Baurechte und Baurechtswohnungseigentum sind grundstücksgleiche Rechte und somit als Grundstücke iSd ImmoESt zu qualifizieren
1. Nur Baurechte und Baurechtswohnungseigentum sind grundstücksgleiche Rechte
Immobilienertragsteuer
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§ 15 BauRG