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§ 68. [Prüfpflicht des Deckungsstocks und Verordnungsermächtigung] – Kommentierung (Schmatzberger)

Schmatzberger8. LfgJänner 2016

Literatur

KWT, Berichterstattung über die Beachtung von für Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere des Bankwesengesetzes und des Wertpapieraufsichtsgesetzes, gemäß § 63 Abs. 5 BWG in einer Anlage zum Prüfungsbericht (überarbeitete Fassung Dezember 2010).

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