1. Grundlagen und Ziele der Europäischen Betriebsverfassung
Mit dem Bundesgesetz vom 17. 10. 1996, BGBl 601/1996, wurden das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert. Insb wurde in das ArbVG ein V. Teil mit dem Titel „Europäische Betriebsverfassung“ (§§ 171 bis 207) eingefügt. Damit wurde die Verpflichtung Österreichs zur Umsetzung der RL 94/45/EG über die Einsetzung eines EBR oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der AN – mit etwas Verspätung, weshalb die ArbVG-Novelle rückwirkend mit dem vorgegebenen Termin 22. 9. 1996 in Kraft getreten ist – erfüllt.