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Arbeitsverfassungsrecht, Gahleitner/Mosler
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§ 171 ArbVG - Geltungsbereich (Gagawczuk)
Gagawczuk
7. Aufl
Jänner 2026
(1)
Die Bestimmungen des V. Teiles gelten für
Unternehmen, die
unter den II. Teil fallen, deren
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§ 171 ArbVG