vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 176 ArbVG Begriff der Unternehmensgruppe

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Begriff der Unternehmensgruppe

912
(1) Als Unternehmensgruppe im Sinne des V. Teiles gilt jede Gruppe von Unternehmen, die aus einem herrschenden und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht. (BGBl 1996/601)

§ 176 Abs 1 ArbVG definiert den für den V. Teil geltenden Begriff der Unternehmensgruppe entsprechend der RL 94/45/EG . Dieser Begriff entspricht weitgehend dem Konzernbegriff des § 15 Abs 2 AktG; er umfasst daher jedenfalls alle österreichischen Konzerne, die unter diese Bestimmung fallen (Unterordnungskonzerne). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass § 15 Abs 2 AktG auf das tatsächliche Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses abstellt, während nach der RL 94/45/EG bereits die Möglichkeit genügt, einen beherrschenden Einfluss auszuüben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!