Begriff der Unternehmensgruppe
(1) Als Unternehmensgruppe im Sinne des V. Teiles gilt jede Gruppe von Unternehmen, die aus einem herrschenden und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht. (BGBl 1996/601)§ 176 Abs 1 ArbVG definiert den für den V. Teil geltenden Begriff der Unternehmensgruppe entsprechend der RL 94/45/EG . Dieser Begriff entspricht weitgehend dem Konzernbegriff des § 15 Abs 2 AktG; er umfasst daher jedenfalls alle österreichischen Konzerne, die unter diese Bestimmung fallen (Unterordnungskonzerne). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass § 15 Abs 2 AktG auf das tatsächliche Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses abstellt, während nach der RL 94/45/EG bereits die Möglichkeit genügt, einen beherrschenden Einfluss auszuüben.

