4. HAUPTSTÜCK
RECHTSSTELLUNG DER MITGLIEDER DES BETRIEBSRATES
Grundsätze der Mandatsausübung, Verschwiegenheitspflicht
Siehe dazu auch § 35 BRGO, Rz 1132.
4. HAUPTSTÜCK
RECHTSSTELLUNG DER MITGLIEDER DES BETRIEBSRATES
Grundsätze der Mandatsausübung, Verschwiegenheitspflicht
Siehe dazu auch § 35 BRGO, Rz 1132.
