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zu § 106 ArbVG Anfechtung von Entlassungen

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Anfechtung von Entlassungen

693
(1) Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat von jeder Entlassung eines Arbeitnehmers unverzüglich zu verständigen und innerhalb von drei Arbeitstagen nach erfolgter Verständigung auf Verlangen des Betriebsrates mit diesem die Entlassung zu beraten.

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