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zu § 107 ArbVG Anfechtung durch den Arbeitnehmer

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Anfechtung durch den Arbeitnehmer

703
In Betrieben, in denen Betriebsräte zu errichten sind, solche aber nicht bestehen, kann der betroffene Arbeitnehmer binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung oder der Entlassung diese beim Gericht anfechten. § 105 Abs 4a ist anzuwenden. (BGBl I 2010/101)

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