vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 42 ArbVG Aufgaben der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Aufgaben der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

197
(1) Der Betriebs(Gruppen)versammlung obliegt:

Behandlung von Berichten des Betriebsrates und der Rechnungsprüfer;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!