Bei nicht unter Artikel 4 fallenden Wertpapieren mit einer Stückelung von weniger als 50 000 EUR oder bei nennwertlosen Wertpapieren, die bei der Emission nur für weniger als 50 000 EUR pro Stück erworben werden können, werden die Angaben für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere gemäß dem in Anhang IV festgelegten Schema zusammengestellt.