(1) Bei der Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als 50 000 EUR werden die Angaben gemäß dem in Anhang V festgelegten Schema zusammengestellt.
(1) Bei der Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als 50 000 EUR werden die Angaben gemäß dem in Anhang V festgelegten Schema zusammengestellt.