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Finanzstrafgesetz: Kommentar, Althuber/Spornberger
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Beschlagnahmeverbote (§ 89 Abs 3-6 FinStrG) (Fellner)
Fellner
22. Lfg
November 2016
Fellner
, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (22. Lfg 2016) Beschlagnahmeverbote (§ 89 Abs 3-6 FinStrG) Rz 19
19
Im Hinblick auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes wurden mit der FinStrG-Novelle 1985 die Abs 3-6 des § 89 FinStrG eingefügt. Die Erläuterungen der Regierungsvorlage zur FinStrG-Novelle 1985 lauten hiezu auszugsweise (
668 BlgNR 16. GP
):
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