Gesetzliches Pfandrecht bei Selbsteintritt
§ 404. Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
Gesetzliches Pfandrecht bei Selbsteintritt
§ 404. Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
