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zu § 405 UGB - Ausführungsanzeige und Selbsteintritt; Widerruf dem Kommission (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Ausführungsanzeige und Selbsteintritt; Widerruf dem Kommission

 

(1) Zeigt der Kommissionär die Ausführung der Kommission an, ohne ausdrücklich zu bemerken, dass er selbst eintreten wolle, so gilt dies als Erklärung, dass die Ausführung durch Abschluss des Geschäfts mit einem Dritten für Rechnung des Kommittenten erfolgt sei.

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