vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 108i (9. Lieferung, Stand 1. 3. 2005)

9. LfgMärz 2005

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 (AbgÄG 2004; BGBl I 2004/180)

In § 108i Abs. 2 zweiter Satz tritt an die Stelle der Jahreszahl 2004 die Jahreszahl 2005 .

Die Neuregelung tritt am 31.12.2004 (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft und ist bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 erstmals anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!