Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 (AbgÄG 2004; BGBl I 2004/180)
In § 108i Abs. 2 zweiter Satz tritt an die Stelle der Jahreszahl „ 2004 “ die Jahreszahl „ 2005 “.
Die Neuregelung tritt am 31.12.2004 (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft und ist bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 erstmals anzuwenden.