Kinder
Kinderfreibetrag
Ein Kinderfreibetrag in Höhe von 132 Euro kann auch für ein nicht haushaltszugehöriges Kind geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass dem Stpfl für dieses Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht (§ 106a Abs 3 iVm § 106 Abs 2).