Kinder
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beträgt 220 Euro für ein Kind, für das der Stpfl oder sein (Ehe)Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr den Kinderabsetzbetrag bezogen hat (§ 106a Abs 1).Kinder
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beträgt 220 Euro für ein Kind, für das der Stpfl oder sein (Ehe)Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr den Kinderabsetzbetrag bezogen hat (§ 106a Abs 1).