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4. Inkrafttreten und Beantragung (Hammerl)

Hammerl13. LfgSeptember 2009

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Der Kinderfreibetrag kann erstmals für die Veranlagung 2009 geltend gemacht werden. Die Beantragung kann nur im Wege der Veranlagung erfolgen; eine Berücksichtigung im Zuge des Lohnsteuerabzuges durch den Arbeitgeber kommt nicht in Betracht (§ 106a Abs 5).

Kinderfreibetrag

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