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4. Angrenzende Haftungstatbestände (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

a) Vertreterhaftung (§ 9 BAO)

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Allgemeines: Die Haftungstatbestände gemäß § 82 EStG einerseits und § 9 BAO andererseits sind nicht deckungsgleich (E 9.2.2005, 2004/13/0126; vgl auch UFS 4.9.2012, RV/0585-I/12; siehe Tz 24 f).

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