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3. Ausnahmen von der Haftung (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

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Allgemeines: Der Arbeitgeber haftet nicht,

wenn der Arbeitgeber im Inland keine Betriebsstätte iSd § 81 hat (es bestehen Sonderregeln in § 47, siehe § 81 Tz 3 mwH; eine Haftung des Arbeitgebers bewirken jedoch auch diese Regeln nicht, LStR 2002 Rz 927);

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