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Aktuelle Hinweise zu § 69 (16. Lieferung, Stand 1. 1. 2013)

16. LfgJänner 2013

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011; BGBl I 2011/76)

In § 69 Abs 4 Z 2 wird die Wortfolge „§ 67 Abs. 5“ durch die Wortfolge „§ 67 Abs. 5 erster Teilstrich“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

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