vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 69 (24. Lieferung, Stand 1. 1. 2024)

24. LfgJänner 2024

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

In § 69 Abs 9 wird das Wort „Berücksichtung“ durch das Wort „Berücksichtigung“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!