Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht keine Bindung an das Lohnsteuerverfahren und auch keine Bindung an einen Freibetragsbescheid (§ 63). Lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind daher bei der Veranlagung unabhängig vom Lohnsteuerverfahren zu ermitteln (siehe oben Tz 5, UFS 1.10.2012, RV/0519-W/12). Die Praxis orientiert sich weitgehend an den Angaben im Lohnzettel (§ 84).