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Aktuelle Hinweise zu § 28 (15. Lieferung, Stand 1. 2. 2011)

15. LfgFebruar 2011

Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011; BGBl I 2010/111)

In § 28 Abs 2 lautet der erste Satz:

„Aufwendungen für

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