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Aktuelle Hinweise zu § 28 (12. Lieferung, Stand 1. 11. 2008)

12. LfgNovember 2008

Änderung durch das Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008; BGBl I 2008/85)

§ 28 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 2 treten an die Stelle des vorletzten und letzten Satzes folgende Sätze:

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