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Aktuelle Hinweise zu § 28 (16. Lieferung, Stand 1. 1. 2013)

16. LfgJänner 2013

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012; BGBl I 2012/112)

§ 28 Abs 7 lautet:

„(7) § 4 Abs. 2 Z 2 gilt in Bezug auf die Fehlerberichtigung durch Ansatz von Zu- und Abschlägen sinngemäß.“

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