vorheriges Dokument
nächstes Dokument

9. Übernommene Kapitalertragsteuerbeträge (§ 27 Abs 5 Z 2) (Kirchmayr)

Kirchmayr16. LfgJänner 2013

219
Als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 gelten auch: …

Vom Abzugsverpflichteten (§ 95 Abs. 2) oder Dritten übernommene Kapitalertragsteuerbeträge.“ (§ 27 Abs 5 Z 2)

220
Mit dem BudBG 2011 werden die bisher in § 93 Abs 4 Z 3 idF vor dem BudBG 2011 enthaltenen übernommenen Kapitalertragsteuerbeträge in § 27 Abs 5 Z 2 übernommen. Die Bestimmung tritt mit dem 1.4.2012 in Kraft (§ 124b Z 185).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!