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Aktuelle Hinweise zu § 14 (14. Lieferung, Stand 1. 7. 2010)

14. LfgJuli 2010

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010; BGBl I 2010/34)

In § 14 Abs 7 Z 4 lit a und lit b tritt jeweils an die Stelle der Wortfolge „Auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen inländischer Schuldner“ die Wortfolge „Auf Inhaber lautende und in Euro begebene Schuldverschreibungen inländischer Schuldner“.

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