vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 136b GewO - Gesetzestext (Hanusch)

Hanusch26. LfgApril 2018

§ 136b (1) Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Wertpapiervermittler bedarf es für die Ausübung der im § 1 Z 45 WAG 2018 genannten Tätigkeiten. Tätigkeiten als gebundener Vermittler gemäß § 1 Z 44 WAG 2018 dürfen nicht ausgeübt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte