Inhaltsübersicht
Mit der GewONov 2004 wurde zur Gewerbebezeichnung „Vermögensberatung“ die Bezeichnung „Gewerbliche“ hinzugefügt. Die Hinzufügung der Bezeichnung „Gewerbliche“ soll eine Unterscheidungsmöglichkeit gegenüber der Beratung zur Veranlagung von Kundenvermögen gemäß BWG, die auch Wertpapierveranlagungen umfasst, bieten. Der „Gewerbliche Vermögensberater“ wird nun klarer von der der Konzessionspflicht gemäß WAG und BWG abgegrenzt. Der Gewerbewortlaut ist als Geschäftsgegenstand auch für den Firmenwortlaut bedeutsam.