11. Zusatzprotokoll Nr. 4 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens und des Protokolls über die vorläufige Anwendung BGBl 1962/157
(a) Die Bestimmungen des Teiles II und III des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur Konvention über die Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 16. April 1948 finden gemäß Zusatzprotokoll Nr. 2 zu dem Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 14. Dezember 1960 Anwendung auf den Fonds und seine Vermögenswerte, einschließlich ihrer Erträgnisse, unbeschadet der Bestimmungen in Absatz (b) und (c) dieses Artikels.