§ 804. Die Errichtung des Inventariums kann auch von demjenigen verlangt werden, dem ein Pflichtteil gebühret.
Lit:
Zankl, Das gesetzliche Vorausvermächtnis des Ehegatten (1996); Fucik, Akteneinsicht beim Gerichtskommissär, NZ 2008/18.
§ 804. Die Errichtung des Inventariums kann auch von demjenigen verlangt werden, dem ein Pflichtteil gebühret.
Lit:
Zankl, Das gesetzliche Vorausvermächtnis des Ehegatten (1996); Fucik, Akteneinsicht beim Gerichtskommissär, NZ 2008/18.