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ABGB: Praxiskommentar, Schwimann/Kodek
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§ 103 EheG (Teschner)
Teschner
5. Aufl
April 2019
§ 103. aufgehoben (durch das BG BGBl 1977/403 – KindRÄG).
Teschner
in
Schwimann/Kodek
(Hrsg), ABGB Praxiskommentar
5
(2019) § 103 EheG Rz 1
1
Die Bestimmung diente ursprünglich der
authentischen Interpretation
des Begriffes „
Sorgeberechtiger
“ (§ 3); s auch Bemerkungen zu § 102.
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§ 103 EheG