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§ 102 EheG (Teschner)

Teschner5. AuflApril 2019

§ 102. aufgehoben mit Wirkung vom 1. 7. 2018 (durch das BG BGBl I 2017/59 Z 20 – 2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG).

Literatur

Zeyringer/Weitzenböck/Koutny, Personenstandsrecht2 341.

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